Jugendschutz
Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab berät Eltern und Veranstalter zu Fragen des Jugendschutzes. Dieses Aufgabengebiet erstreckt sich schwerpunktmäßig auf zwei Teile, nämlich den präventiven und den gesetzlichen. So reicht die Angebotspalette von präventiven Maßnahmen bis zur Kontrolle, insbesondere bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, dem Umgang mit Alkohol, Tabakwaren oder sonstigen Suchtmitteln bis hin zum Jugendmedienschutz. Das Kreisjugendamt erteilt Genehmigungen für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder ahndet Verstöße gegen Jugendschutzbelange.
Wer ist zuständig?
präventiver Jugendschutz
gesetzlicher Jugendschutz
Informationen zum Thema "Jugendschutz":
Jugendschutz - Tabelle zum Jugendschutzgesetz
Jugendschutzgesetz - Übersicht
Jugendschutz - Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei Tanzveranstaltungen
Links
Informationen zum Thema
"Diskothekenbesuch bei Minderjährigen"
"Jugendarbeitsschutzgesetz"
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